22.09.2025

Situation im Übergangssystem zum 11. Pflichtschuljahr 

Mit dem Schuljahr 2025/26 ist das Übergangssystem für Schüler:innen nach Klasse 10 erheblich verändert worden. Ziel soll es sein, Schüler:innen ohne direkten Anschluss an die Schule eine Anschlussperspektive zu bieten. Dazu wurde ein 11. Schuljahr für alle Schüler:innen verpflichtend und niemand soll ohne Anschluss bleiben. Dabei wurde auch ein neuer Bildungsgang „IBA-Praxis“ geschaffen, der das Spektrum des Angebots erweitern sollte.


Ein erster Überblick zeigt, dass zwar alle interessierten Jugendlichen mit Schulplätzen „versorgt“ werden konnten, aber noch eine sehr große Zahl von Schüler:innen immer noch keinen Schulplatz hat.


Die Schulleitungen der beruflichen Schulen sehen daher die aktuelle Umsetzung des Übergangssystems mit großer Sorge. Aus unserer Sicht bestehen erhebliche strukturelle, organisatorische und operative Defizite, die den Bildungsweg junger Menschen beeinträchtigen, die Schulen überlasten und die Ziele des Übergangssystems gefährden.


1. Abgebende Schulen


Viele Schüler:innen kommen immer noch ohne eine belastbare berufliche Orientierung an den beruflichen Schulen an. Die Beratungsprozesse in den abgebenden Schulen sind oft zu spät, wenig zielführend oder führen zu unsinnigen Empfehlungen. Hinzu kommt eine unzureichende Datenlage in der LUSD, die einen sachgerechten Übergang erschwert.


Der neue Bildungsgang IBA-Praxis zusätzlich zu IBA-Klassik trägt zudem zur unnötigen Komplexität des Übergangs bei. Die hohen Zahlen in IBA Klassik lassen die Oberstufenzentren (OSZ) faktisch zu „Reparaturbetrieben“ für unzureichende Vorarbeit der Allgemeinbildenden Schulen werden.


2. Organisatorische Vorgaben


Die derzeitigen Zeitpläne für die Anmeldung und Zuweisung sind nicht praxistauglich. Sie führen zu einer erheblichen Mehrbelastung der Schulen, die die Kapazitäten von Lehrkräften und Verwaltung bereits jetzt übersteigen.


3. Operative Umsetzung


Die operative Steuerung des Übergangs ist von Unklarheiten geprägt: Das Zusammenspiel zwischen Schulaufsicht (SchA), Jugendberufsagentur (JBA) und Integrierten Sekundarschulen (ISS) ist nicht transparent geregelt. Ein Organigramm der Verantwortlichkeiten fehlt. Zuweisungsentscheidungen sind häufig nicht nachvollziehbar; die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift (VV) zur Zumessung werden durch das SchA ignoriert. Zudem gibt es Inkonsistenzen zwischen den geäußerten Wünschen der Schüler:innen, der Erfüllung der Schulpflicht und dem individuellen Förderbedarf.


4. Nachsteuerung


Der Bedarf an Nachsteuerung ist enorm. Zu viele Einzelfälle erfordern zeitaufwändige Klärungsprozesse. Insbesondere bei schuldistanzierten Jugendlichen ist der Aufwand absehbar erfolglos. Häufig müssen Schüler:innen an die ISS zurück vermittelt werden – ein Prozess, der ineffizient und frustrierend für alle Beteiligten ist.

 

5. LUSD


Die Nutzung der LUSD stellt eine zusätzliche Belastung dar. Die Eingabeprozesse sind kompliziert und die Schaltzeiten erheblich zu lang, was die Arbeitsfähigkeit der Schulen beeinträchtigt.


Vorschläge zur Verbesserung


Die BBB fordert eine grundlegende Überarbeitung des Übergangssystems. Folgende Maßnahmen erscheinen dringend geboten:


  1. Zeitplan für eine Evaluation der bisherigen Umsetzung und verbindliche Änderungen erstellen.
  2. Verbindlichkeit bei Anmeldungen: Nur mit aktuellem Zeugnis (in der LUSD hinterlegt) und persönlichem Erscheinen.
  3. Prüfung vor Nachvermittlung: Alter und Abschlussstatus müssen vor einer Zuteilung berücksichtigt werden.
  4. Priorisierung der Schulpflicht: Schulpflicht muss konsequent Vorrang vor individuellen Wünschen haben.
  5. Transparenz: Anmeldezahlen in den OSZ müssen den ISS sichtbar gemacht werden.
  6. Verantwortung bei „No-Shows“: Die Nachverfolgung von nicht erschienenen Schüler:innen muss durch die JBA oder externes Personal erfolgen, um die Schulen zu entlasten.


Fazit

 

Die Schulleitungen der beruflichen Schulen appellieren eindringlich an die Verantwortlichen, das Übergangssystem dringend nachzubessern. Nur durch klare Strukturen, transparente Prozesse und eine stärkere Praxisorientierung kann gewährleistet werden, dass Schülerinnen und Schüler im 11. Pflichtschuljahr eine echte Chance auf Orientierung und Qualifizierung erhalten – und die beruflichen Schulen ihrer Bildungsaufgabe gerecht werden können.


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