25.03.2025

Stellungnahme zur Stellungnahme der Sportkommission zur 2. Änderung der AV-Aufsicht vom 14.07.2024

Die Sportkommission der Beruflichen Schulen Berlins spricht sich gegen die Neuregelung der AV-Aufsicht Nr. 7 aus und fordert Mindestvoraussetzungen für den Einsatz von Vertretungslehrkräften im Fach Sport. Der Verband der Beruflichen Bildung Berlin hingegen lehnt diese erneute Verschärfung der AV-Aufsicht Nr. 7 ab und begründet dies wie folgt: 


  1. Bereits im Jahr 2020 wurde die AV-Aufsicht Nr. 7 für die Sekundarstufe II verschärft, wodurch Schulleitungen keine Studierenden oder Trainer:innen mehr für den Vertretungsunterricht im Fach Sport einsetzen durften. Diese Regelung galt jedoch weiterhin nicht für Grundschulen und die Sekundarstufe I. Die Begründung der Fachaufsicht stützte sich damals auf die Sicherstellung hoher fachlicher Qualität sowie auf eine vermeintlich höhere Unfallrate in der Sekundarstufe II. Diese Argumente konnten jedoch der ehemaligen Senatorin Astrid-Sabine Busse widerlegt werden (siehe Anlage). Infolgedessen wurde die AV-Aufsicht Nr. 7 angepasst, sodass Schulleitungen seitdem sowohl Sportstudierende als auch Trainer:innen für den Vertretungsunterricht im Fach Sport einsetzen dürfen.
  2. Eine erneute Verschärfung der AV-Aufsicht würde den bestehenden Lehrkräftemangel im Fach Sport weiter verschärfen, ohne eine praktikable Lösung für den akuten Bedarf zu bieten. Zudem sind die von der Sportkommission der Beruflichen Schulen vorgebrachten Argumente nicht neu. In der Abwägung zwischen hohen Zugangshürden und dem drohenden Ausfall des Sportunterrichts erweist sich die geforderte Verschärfung als nicht tragfähig. 
  3. Die geltende AV-Aufsicht Nr. 7 sieht vor, dass der Einsatz von Lehrkräften ohne Abschluss im Fach Sport nur mit Genehmigung der Schulleitung erfolgen darf. Diese Regelung galt bereits für die Schulleitungen der Grundschulen und der Sekundarstufe I und wurde 2024 auf die Sekundarstufe II ausgeweitet. Im Sinne der eigenverantwortlichen Schule sollte diese Entscheidungsbefugnis weiterhin bei den Schulleitungen verbleiben. 


Aus den genannten Gründen spricht sich der Verband der Beruflichen Bildung Berlin entschieden gegen eine erneute Verschärfung der AV-Aufsicht Nr. 7 aus.


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