Rückkehr zur MSA-Prüfung


24.4.2022

Rückkehr zur alten MSA-Prüfung?

Die Schulleiter:innen der berufsbildenden Schulen begrüßen nachdrücklich die geplante Rückkehr zur Normalität. Schriftliche Prüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik sind an den Integrierten Sekundarschulen für die Vergabe des MSA unverzichtbar. Ohne schriftliche Prüfungen verliert der MSA seine wichtige Funktion als Steuerungsinstrument und Instrument der Qualitätssicherung. Das haben die MSA-Ergebnisse 2020 und 2021 eindrucksvoll belegt. In beiden Jahren wurde der MSA einzig und allein über die Präsentationsprüfung vergeben. 


Für diese Absenkung der Mindestanforderungen haben viele Schülerinnen und Schüler einen hohen Preis bezahlt. Der „MSA light“ hat viele Schülerinnen und Schüler in den vergangenen beiden Jahren fälschlicherweise ermutigt, sich für Ausbildungsberufe und Bildungsgänge zu entscheiden, für die sie nicht die notwendige Eignung mitbrachten. Mit verheerenden Folgen: 


In der dualen Ausbildung wurden in der Probezeit deutlich mehr Ausbildungsverträge aufgelöst als in früheren Jahren. Viele Betriebe mussten feststellen, dass ihre Azubis zwar formal den MSA „in der Tasche“ hatten, aber nicht die Kompetenzen aufwiesen, die der MSA bescheinigt. 


In den vollschulischen Bildungsgängen sind die Abbruchquoten 2020 und 2021 massiv angestiegen. Viele Schülerinnen und Schüler mit Zugangsberechtigung zum beruflichen Gymnasium (MSA plus) haben in der Einführungsphase bereits nach wenigen Monaten das Handtuch geworfen und sich abgemeldet, als ihnen die riesige Kluft zwischen Selbst- und Fremdeinschätzung bewusst geworden ist. Das gilt in gleichem Maße für andere vollschulische Bildungsgänge wie Berufsfachschule und Fachoberschule. 


Damit der MSA wieder als „Kompass“ für die Berufs- und Studienorientierung fungieren kann – für die Schüler.innen, für die Eltern, für die Betriebe und für die Lehrkräfte, muss der Prüfungsteil gesondert ausgewiesen werden. Ein Verrechnen mit den Jahrgangsnoten unterminiert diese Funktion und vernebelt den Leistungs- und Kompetenzstand der Schüler.innen. Dass die MSA-Prüfungen 2022 adäquat an die Unterrichtsbedingungen der letzten zwei Jahre anzupassen sind, ist unbestritten. Dies hat die Senatsverwaltung bereits getan: Absenkung der Kompetenzbereiche in den schriftlichen Fächern, Verzicht auf die Sprachfertigkeitsprüfung in Englisch. Die Schüler.innen dürfen mit den Defiziten, die durch die Pandemie entstanden sind, nicht allein gelassen werden, aber die Aufarbeitung muss so früh wie möglich erfolgen und darf nicht über einen „bestandene“ Prüfung an die nächste Stufe des (Aus-)Bildungsprozesses weitergegeben werden. 


Ronald Rahmig BBB

Schreiben Sie uns
Share by: