Forderungen zur Digitalisierung


09.06.2023

Grundlegende Forderungen zur Digitalisierung der OSZ und beruflichen Schulen

Nahezu alle beruflichen Schulen/OSZ haben sich, bedingt durch die Anforderungen ihrer jeweiligen Beruflichkeit, schon vor vielen Jahren auf den Weg gemacht ihre, die edukative und dienstliche Kommunikation und ihre Verwaltungsprozesse in entsprechenden Netzen zu etablieren und damit auch kollaboratives Lehren und Lernen zu fördern.

Diese Strukturen werden von nahezu allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft verlässlich genutzt und haben u. a. auch einen hochwertigen digitalen Distanzunterricht in den Zeiten der Pandemie ermöglicht. Die berufsbildenden Schulen haben hier weitestgehend Systeme geschaffen, die aus dem professionellen Arbeitsalltag von Ausbildungsbetrieben, Schüler*innen und Dienstkräften nicht mehr wegzudenken sind und auch als große Arbeitserleichterung angesehen werden.
Hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit, der Flexibilität des technischen Fortschritts im Berufsfeld und nicht zuletzt ihrer Nutzerfreundlichkeit liegen sie bereits jetzt deutlich über den geplanten zukünftigen Standards für allgemeinbildende Schulen.
Dabei sind die Anforderungen und Umsetzungen in allen Bereichen individuell und je nach Berufsfeld sehr unterschiedlich, aber nahezu immer sehr komplex und an die Entwicklungen des jeweiligen betrieblichen Umfeldes gebunden. Damit unterscheiden sie sich umfassend von den Anforderungen in der Allgemeinbildung und können praxis- und anforderungsgerecht nicht gemeinsam mit allgemeinbildenden Schulen zentral gesteuert und administriert werden!


Die wichtigste Forderung lautet deshalb:
Für die Bedarfe der „Digitalisierung“ ist für die berufliche Bildung in allen Bereichen eine eigene Organisationseinheit erforderlich. Eine gemeinsame zentrale Steuerung mit den Bedarfen der Allgemeinbildung ist zielführend nicht möglich!


Für den edukativen Bereich ergeben sich daraus folgende Mindeststandards:
- Die technologieoffene Nutzung branchenüblicher Soft- und Hardware muss dringend erhalten bleiben.
- Um auf die individuellen branchenspezifischen Veränderungen angemessen reagieren zu können, brauchen die beruflichen Schulen mehr Fachkräfte (Administratoren) vor Ort und keine Versuche vereinheitlichter zentraler Steuerung, die sich an den Bedarfen der Allgemeinbildung orientiert.

- Rechner/Tablets, die es jedem Schüler, jeder Schülerin ermöglichen, eigenverantwortlich am digital gestützten Unterricht teilzunehmen – schulspezifische Konzepte an Oberstufenzentren (byod) müssen dabei zugelassen und gefördert werden.
- Die Kalkulation und Zuweisung finanzieller Mittel für die Ersatzbeschaffung digitaler Ausstattung auf Basis steuerrechtlicher Nutzungszeiten.


Der Verwaltungsbereich berufsbildender Schulen hat folgende Grundbedarfe:
- Vorhandene und etablierte Systeme der Kommunikation und Kollaboration auch mit der Wirtschaft müssen erhalten bleiben und dürfen nicht zwangsweise durch leistungsmäßig deutlich eingeschränkte, die bisherige Arbeitsfähigkeit stark behindernde Systeme ersetzt werden.
- Eine Einbindung in zentrale Datenbanken und Verwaltungssysteme (LUSD) kann ebenfalls nur erfolgen, wenn die vollständige Leistungsfähigkeit der bestehenden Systeme beruflicher Schulen umfassend gegeben ist.
- Kalkulation und Zuweisung finanzieller Mittel für die Ersatzbeschaffung digitaler Ausstattung auf Basis steuerrechtlicher Nutzungszeiten.


Für die Ausstattung von Schulleitungen und Lehrkräften bestehen folgende Bedarfe:
- Eine dienstliche Nutzung der Geräte und Kommunikation muss vollumfänglich und ortsunabhängig möglich sein, sodass alle dienstlichen Anforderungen ohne die Arbeitsfähigkeit einschränkende Rahmenbedingungen erfüllt werden können.
- Support und Problembehandlung muss grundsätzlich durch Fachkräfte in der Schule geleistet werden. Auch hier ist eine zentrale Administrierung kontraproduktiv.
- Kalkulation und Zuweisung finanzieller Mittel für die Ersatzbeschaffung auf der Basis steuerrechtlicher Nutzungszeiten.


Für den Vorstand
Jörg Raehse

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