Stellungnahme und Hinweise zur Prüfung LIBS


24.11.2023

Stellungnahme und Hinweise zur Prüfung der Einrichtung eines Landesinstituts für Berufliche Bildung nach Hamburger Vorbild laut schwarz-rotem Koalitionsvertrag

Der Schulleitungsverband der beruflichen Schulen und Oberstufenzentren Berlins begrüßt ausdrücklich die im schwarz-roten Koalitionsvertrag fixierte Prüfung der Einführung eines Landesinstituts für Berufliche Bildung nach Hamburger Vorbild.
Um den vielfältigen und bedeutsamen Herausforderungen der Beruflichen Bildung in Berlin stärker gerecht werden zu können, die durch den massiven Fachkräftemangel, Veränderungen in der Berufsorientierung, die schleppende Digitalisierung in allen Bereichen, den Lehrkräftemangel und den anhaltenden Zuzug von Geflüchteten bestimmt werden, ist eine institutionelle Weiterentwicklung in der Struktur der Beruflichen Bildung notwendig, die durch die Einrichtung eines Landesinstitutes für Berufliche Bildung alle beteiligten Akteure mit in die Verantwortung nimmt.
Im Rahmen einer Prüfung und ggf. Einrichtung eines Berliner Landesinstitutes für Berufliche Bildung sollten folgende Punkte unbedingt Beachtung finden:

  • Unter Leitung der Senatsbildungsverwaltung und im Rahmen einer gleichberechtigten Vertretung der an Beruflicher Bildung beteiligten Akteure sollte ein Lenkungs- bzw. Steuerkreis (z. B. auch in Form eines Kuratoriums) für ein Berliner Landesinstitut aus Vertretungen der anderen beteiligten Senatsverwaltungen für Wirtschaft und für Arbeit, Vertretungen der Unternehmensverbände und Kammern, Vertretungen der Gewerkschaften sowie aus Schulleitungen der beruflichen Schulen/OSZ bestehen.
  • Dieser Steuer- und Lenkungskreis hat die Aufgabe, die Leitung des Berliner Landesinstitutes in allen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu beraten, insbesondere bei Schwerpunkten der Bildungspolitik, bei den Rahmenbedingungen der Curricula, bei der Festlegung des Etats und bei der Ernennung von Schulleitungen und eine schnelle Reaktionsfähigkeit bei der Veränderung von Rahmenbedingungen zu gewährleisten.
  • Die finale Aushandlung der finanziellen Ressourcen ist zwischen der Leitung des Berliner Landesinstitutes und dem Finanzsenator/-senatorin direkt vorzunehmen.
  • Die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb des Etats ist zwingend erforderlich, um schnell und agil auf neue Anforderungen reagieren zu können.
  • Die Verwaltungsabläufe und Prozessschritte zwischen dem Berliner Landesinstitut und den beruflichen Schulen/OSZ sind auf Effizienz und Agilität auszurichten.
  • Um Reibungsverluste und Individuallösungen an den beruflichen Schulen z. B. bei der Aushandlung von Dienstvereinbarungen möglichst zu minimieren, sollte im Rahmen einer möglichen Dienststellenorganisation der beruflichen Schulen der Personalrat, die Frauenvertretung und die Schwerbehindertenvertretung zentral an einem Landesinstitut angesiedelt sein und lediglich entsprechende Zuständigkeiten für berufliche Schulen festgelegt werden.
  • Die zentrale Schulträgerschaft und die Liegenschaftsverwaltung durch die BIM GmbH sollte beibehalten werden.
  • Die Beratung der Schulleitungen durch Schulvorstände und die aktive Ausgestaltung der Lernortkooperation auf Abteilungsebene der beruflichen Schulen/OSZ in Form von entsprechend zu besetzenden Gremien nach Hamburger Vorbild sollte Bestandteil einer schulgesetzlichen Konstruktion unter Beachtung der Besonderheiten der Schulverfassung an beruflichen Schulen sein.
  • Die beruflichen Schulen/OSZ benötigen in der pädagogischen und organisatorischen Ausgestaltung ihres Schul- und Unterrichtsbetriebes maximale Flexibilität und Eigenständigkeit sowie optimale Unterstützung durch das Berliner Landesinstitut, um den individuellen Lernerfolg und die Möglichkeit der Mitgestaltung ihrer Schülerinnen und Schüler/Auszubildenden in der Komplexität der vorhandenen Bildungsgangstrukturen und unter Berücksichtigung der besonderen Bedarfe der jeweiligen beruflichen Schule/OSZ gewährleisten zu können.
  • Qualitätsmanagement und Öffentlichkeitsarbeit müssen in jeder beruflichen Schule/OSZ im Rahmen einer Stabsfunktion abgedeckt sein.
  • Ausgleichsmaßnahmen bei Überhängen/Unterdeckungen des schulischen Personals können von den Schulen im Rahmen einer für alle beruflichen Schulen/OSZ transparenten Datenlage eigenverantwortlich und bilateral vorgenommen werden.


Die benannten Punkte sind aus unserer Sicht unabdingbar, um die beruflichen Schulen und Oberstufenzentren zu einem wesentlichen Faktor der Berliner Wirtschaftsförderung weiterzuentwickeln und den Auszubildenden und Schülerinnen und Schülern eine bestmögliche Qualifizierung zu ermöglichen.
Eine schnelle Umsetzung des Prüfauftrags durch unabhängige Stellen stellt dafür die notwendige Voraussetzung dar, und ist aus diesem Grund umgehend zu initiieren.



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