März 2026

Wahlprüfstein: Lehrkräftebildung

Aktuelle Situation

Berlin steht in Bezug auf das Lehramt für berufliche Schulen vor großen Herausforderungen: Die TU Berlin als zentrale Institution für die Ausbildung von Berufsschullehrkräften erfüllt seit Jahren nicht die in den Hochschulverträgen geforderten Abschlussquoten. Das bedeutet, dass die 250 Plätze im Vorbereitungsdienst, die für das Lehramt an Berufsschulen vorgehalten werden, nur zu einem sehr geringen Teil von grundständig ausgebildeten Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern belegt werden. In

Berlin werden extreme Mangelfächer an beruflichen Schulen wie z.B. Gesundheitswesen und Sozialpädagogik überhaupt nicht ausgebildet. Berliner berufliche Schulen sind demzufolge auf Bewerberinnen und Bewerber angewiesen, die ihr Staatsexamen in anderen Bundesländern abgelegt haben.

Vision

Es gibt für berufserfahrene Personen verschiedene Wege, kompakt pädagogische und fachdidaktische Inhalte nachzuholen, um zügig mit dem Vorbereitungsdienst zu beginnen. Ein-Fach-Lehrkräfte arbeiten als geschätzte Kolleginnen und Kollegen Hand in Hand mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften daran, den Berufsschulunterricht zu innovieren und auf die betriebliche Wirklichkeit auszurichten.

Studierende mit zwei allgemeinbildenden Fächern können sich durch die Erweiterung der erlaubten

Fächerkombinationen frühzeitig für den Arbeitsort berufliche Schulen entscheiden.

Forderungen des Schulleitungsverbandes der beruflichen Schulen an die Landespolitik

  1. Einrichtung einer Enquete-Kommission
    Eine Enquete-Kommission für die Feststellung der zukünftigen Bedarfe in den Lernfeldern und Unterrichtsfächern muss eingerichtet werden.

  2. Einbeziehung der Hochschulen in die Lehrkräftebildung
    Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in die Lehrkräftebildung (das berufliche Fach an der Hochschule, das allgemeinbildende Fach an einer Universität) nach dem Vorbild der Wilhelms-Universität in Münster müssen einbezogen werden. Start sollten die Fächer Psychologie, Sozialpädagogik, Gesundheit und Körperpflege bilden.

  3. Ausweitung der Ein-Fach-Lehrkraft
    Die Ausbildung von Ein-Fach-Lehrkräften in beruflichen Mangelfächern, über das Fach Wirtschaftspädagogik hinaus, vorzugweise als Quereinstiegsmaster für Hochschul- und Universitätsabsolvent*innen mit Fokus auf pädagogischen und fachdidaktischen Inhalten muss ausgeweitet werden.

  4. Einführung des Lehramts für berufliche Schulen mit zwei allgemeinbildenden Fächern
    Das Lehramt für berufliche Schulen mit zwei allgemeinbildenden Fächern nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens, um früh grundständig ausgebildete Lehrkräfte zu gewinnen, die ihren Fokus auf die Sekundarstufe II legen muss eingeführt werden.

  5. Einführung des berufsbegleitenden „Quermaster“
    Der berufsbegleitende „Quermaster“ für Meisterinnen und Meister, für Technikerinnen und Techniker sowie für Fachpraxis-Lehrkräfte an der TU Berlin muss eingeführt werden.

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