März 2026

Wahlprüfstein: Schulaufsicht und Schulleitungen – Partnerschaft für wirksame Schulentwicklung an beruflichen Schulen

Aktuelle Situation

Berufliche Schulen sichern Fachkräfte, integrieren junge Menschen in Ausbildung und qualifizieren für eine Arbeitswelt im Wandel. Damit sie diesen Auftrag erfüllen können, brauchen sie eine Steuerung, die schnell, abgestimmt und verlässlich arbeitet. Digitalisierung, wirtschaftliche Transformation und eine zunehmend heterogene Schülerschaft erhöhen den Handlungsdruck. Die heutige Organisation der Schulverwaltung wird diesen Anforderungen nicht ausreichend gerecht. Zuständigkeiten sind auf verschiedene Referate verteilt. Für Schulen bedeutet das Mehraufwand durch parallele Vorgaben, Mehrfachabstimmungen und unnötigen Verwaltungsaufwand.

Sie soll Schulen beraten, Entwicklung begleiten und gleichzeitig Rechts- und Dienstaufsicht wahrnehmen, verfügt jedoch häufig weder über die strukturellen Möglichkeiten noch über die notwendigen Ressourcen, um diese Rolle wirksam wahrzunehmen. Die Folge ist ein System, in dem Schulentwicklung, Verwaltung und strategische Steuerung nicht ausreichend miteinander verzahnt sind.

Vision

Berufliche Schulen brauchen eine Schulaufsicht, die Verantwortung bündelt, Entscheidungen koordiniert und Unterstützung verbindlich organisiert und auf Augenhöhe agiert. Eine moderne Schulaufsicht ist Teil eines integrierten Steuerungs- und Unterstützungssystems. Sie verbindet Rechts- und Qualitätsaufsicht mit Schulentwicklung und steuert die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Verwaltung, Wirtschaft und regionalen Partnern. Dafür muss die Schulverwaltung konsequent von der einzelnen Schule aus gedacht werden. Jede Schule braucht feste Ansprechpersonen, abgestimmte Verfahren und schnelle, nachvollziehbare Entscheidungen. Verwaltung darf Schulen nicht zusätzlich belasten, sondern muss sie wirksam unter stützen.

Rechts- und Dienstaufsicht für berufliche Schulen sollen deshalb organisatorisch in einem integrierten

System zusammengeführt werden - orientiert am Hamburger Modell (HIBB). Die Schulaufsicht verant-

wortet die koordinierte Wahrnehmung dieser Aufgaben und stellt zugleich die Unterstützung der

Schulen sicher.


Forderungen des Schulleitungsverbandes der beruflichen Schulen an die Landespolitik

  1. Schulbezogene Organisation der Verwaltung
    Die Schulverwaltung muss ihre Zuständigkeiten an der einzelnen Schule ausrichten. Jede Schule erhält ein festes, referatsübergreifendes Betreuungsteam. Dieses Team koordiniert Rechts- und Dienstaufsicht sowie Personal-, Ressourcen-, Organisations- und Schulentwicklungsfragen. Mehrfachabstimmungen und widersprüchliche Anforderungen sind auszuschließen.

  2. Klare Ansprechpersonen
    Jede Schule erhält eine feste Ansprechperson in der Schulaufsicht. Diese Person bündelt die Anliegen der Schule, steuert die Abstimmung innerhalb der Verwaltung und sorgt dafür, dass Entscheidungen einheitlich, nachvollziehbar und fristgerecht getroffen werden.

  3. Multiprofessionelle Unterstützungsteams
    Die Schulaufsicht arbeitet verbindlich in multiprofessionellen Teams, zum Beispiel mit Expertise aus Recht, Personal, Organisationsentwicklung und Datenanalyse. So erhalten Schulen fachlich fundierte und abgestimmte Unterstützung aus einer Hand.

  4. Verbindliche Kooperationsformate
    Zwischen Schulaufsicht und Schulleitung findet mindestens einmal pro Jahr ein strukturiertes Entwicklungsgespräch statt. Darin werden Ziele, Probleme, Unterstützungsbedarfe, Zuständigkeiten und Ressourcen verbindlich festgelegt. Die Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert und nachverfolgt.

  5. Bürokratieabbau und effiziente Verfahren
    Berichtspflichten, Abfragen und Einzelfallverfahren sind auf das notwendige Maß zu begrenzen. Vorgänge müssen digital, transparent und möglichst einheitlich abgewickelt werden. Schulspezifische Absprachen sollen Doppelarbeit vermeiden und Schulleitungen spürbar entlasten.

  6. Datengestützte Schulentwicklung
    Schulen und Schulaufsicht müssen Zugang zu verständlichen, aktuellen und nutzbaren Daten über Bildungsergebnisse und Systemindikatoren erhalten. Diese Daten sind eine verbindliche Grundlage für Schulentwicklung, Ressourcensteuerung und regionale Bildungsplanung.

  7. Stärkung regionaler Bildungsnetzwerke
    Die Schulaufsicht hat den Auftrag, die Zusammenarbeit von Schulen mit Betrieben, Kammern, Jugendhilfe, Arbeitsverwaltung und weiteren regionalen Partnern aktiv zu fördern und zu koordinieren.

  8. Strategische Weiterentwicklung der Steuerungsstrukturen
    Die Landespolitik muss die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine integrierte Steuerung beruflicher Bildung schaffen. Ziel ist eine Schulverwaltung, die Entscheidungen bündelt, Zuständigkeiten klärt und die Zusammenarbeit mit Wirtschaft und weiteren Bildungsakteuren systematisch verbessert.



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