Juni 2026
Antworten von Die Linke Berlin zu den Wahlprüfsteinen der beruflichen Schulen
Auf Grundlage des Gesprächs am 24.04.2026 mit der berufsbildungspolitischen Sprecherin
Franziska Brychcy
(Die Linke Fraktion im Abgeordnetenhaus)
Zu Wahlprüfstein 1: Landesinstitut für Berufliche Bildung in Berlin
Die Linke Berlin teilt Ihre Ansicht, dass die Zuständigkeit für schulische und betriebliche Berufsbildung – von der Berufsorientierung bis zum Übergang in Ausbildung, Beschäftigung und Weiterbildung – institutionell in einer Hand liegen muss. Wir wollen die Verantwortung dafür künftig in einer und nicht mehr - wie bisher - in zwei Senatsverwaltungen verorten, um Sollbruchstellen beim Übergang Schule-Beruf zu vermeiden. In diesem
Zusammenhang prüfen wir, wie von Ihnen gefordert, die Gründung eines Landesinstituts für Berufliche Bildung. Berufliche Schulen benötigen aufgrund ihrer besonderen Rolle und der engen Verzahnung mit den
Betrieben mehr Flexibilität und Entscheidungsspielräume bzgl. Personal, Bildungsgängen, Mittelbewirtschaftung und Schulentwicklung. Wir begrüßen die Stärkung der eigenverantwortlichen Schule durch die Einführung von
Schulbudgets/ Ergänzungsbudgets. Bestehende bürokratische Hürden bei der Einstellung von Personal werden wir abbauen.
Das 11. Pflichtschuljahr wollen wir zu einem echten Chancenjahr weiterentwickeln. Es soll auf den Anschluss und den Übergang in Ausbildung ausgerichtet werden (siehe Abschnitt 3).
Zu Wahlprüfstein 2: Schulaufsicht und Schulleitungen
Wir verstehen das Bedürfnis der beruflichen Schulen nach klaren
Zuständigkeiten und v.a. Ansprechpersonen innerhalb der Schulaufsicht, ebenso Ihren Wunsch nach regelmäßigen Kooperations- bzw. Entwicklungsgesprächen und effizienten Verfahren. Eine dementsprechend an den Bedürfnissen der Schulen und nicht primär der Logik der Verwaltung ausgerichtete Umstrukturierung der Schulaufsicht unterstützen wir. Da diese unmittelbar mit der Frage der Ressortzuständigkeit und der Gründung eines möglichen Landesinstituts verbunden ist (siehe Abschnitt 1), muss dieser Prozess in einem Zusammenhang diskutiert und aufeinander abgestimmt werden.
Ziel einer Neustrukturierung der beruflichen Bildung im Land Berlin muss es in jedem Fall sein, die Steuerungsstrukturen effizienter, bedürfnisorientierter aus Sicht der Schulen und letztlich erfolgreicher im
Sinne der Schülerinnen und Schüler zu gestalten. Die Schulaufsichten wollen wir qualifizieren und weiterbilden.
Zu Wahlprüfstein 3: Übergänge und 11. Pflichtschuljahr
Die allgemeinbildenden Schulen müssen stärker in die Verantwortung genommen werden, Jugendlichen eine Anschlussperspektive zu eröffnen. Dafür wollen wir die Berufsorientierung ausbauen. Sie muss bereits in der
Grundschule ansetzen. Den WAT-Unterricht wollen wir an allen Schulformen stärken. Dazu wollen wir stufenweise an allen Schulen Werkstätten einrichten. Das Landeskonzept Berufsorientierung wollen wir wissenschaftlich evaluieren und davon ausgehend weiterentwickeln. Die darin vorgesehenen Maßnahmen müssen konzeptionell besser aufeinander abgestimmt werden. Qualität und Anzahl schulischer Praktika wollen wir erhöhen. Die BSO-Teams/-Tandems an den Schulen wollen wir stärken und mit mehr Anrechnungsstunden ausstatten. Der Übergang von der Schule in den Beruf soll als Qualitätskriterium ins Indikatorenmodell und in die Schulverträge aufgenommen werden.
Unser Ziel ist es, dass alle Schüler*innen die Schule mit einer Perspektive für eine berufliche oder akademische Ausbildung verlassen, die unter Beachtung ihrer individuellen Voraussetzungen mit ihren Interessen, Wünschen und Neigungen in Übereinstimmung steht. Junge Menschen, die kein Studium aufnehmen wollen, sollen künftig verbindlich ein Angebot für einen Ausbildungsplatz erhalten (Ausbildungsgarantie). Dafür wollen wir das
Angebot an vollzeitschulischen und dualen Ausbildungsplätzen bedarfsdeckend ausbauen. Durch die konsequente Einführung und Umsetzung der Ausbildungsumlage wollen wir Betriebe, die ausbilden, entlasten und so für mehr Ausbildungsplätze sorgen. Das gerade beschlossene Umlagemodell erfasst nur einen kleinen Teil der
Ausbildungsverhältnisse. Wir werden dafür sorgen, dass den Ausbildungsbetrieben die vollen Kosten für alle Auszubildenden erstattet werden. Zudem wollen wir die Verbundausbildung stärken, die es v.a. kleinen und mittleren Betrieben ermöglicht, sich an der beruflichen Ausbildung zu beteiligen. Auch das Land Berlin und die landeseigenen Betriebe müssen ihren Beitrag leisten und mehr Ausbildungsplätze anbieten.
Das 11. Pflichtschuljahr für sogenannte „unversorgte“ Jugendliche wollen wir zu einem echten Chancenjahr weiterentwickeln, mit klarer Anschluss- statt Abschlussperspektive und der Möglichkeit, individuell zugeschnitten für den Einstieg ins Berufsleben notwendige Kompetenzen aufzubauen. Dafür müssen den sogenannten Ankerschulen aber auch den anderen OSZ die entsprechenden Ressourcen bereitgestellt werden und insbesondere für Bildungsgangbegleitung und Schulsozialarbeit. Die Schüler*innen sollen verstärkt unterstützt werden, auch unterjährig in die duale Ausbildung zu wechseln. Eine Zusammenlegung beider IBA-Bildungsgänge werden wir prüfen.
Darüber hinaus wollen wir die Arbeit der Jugendberufsagentur weiterentwickeln und insbesondere die aufsuchende Beratung stärken, um gezielt auch die Jugendlichen zu erreichen, die trotz aller Bemühungen nicht im 11. Pflichtschuljahr ankommen. Außerdem wollen wir dafür sorgen, dass verbindliche Regelungen für die berufliche Förderung von Mädchen und jungen Frauen, von jungen Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte, von Alleinerziehenden und jungen Menschen mit Behinderungen geschaffen und umgesetzt werden. Alle Angebote müssen schrittweise barrierefrei gestaltet und interkulturell geöffnet werden. Dafür werden wir die Ausstattung mit personellen und sächlichen Ressourcen verbessern. Dies gilt auch für die bezirklichen Angebote der Jugendhilfe und sozialintegrative Leistungen
Zu Wahlprüfstein 4: Digitalpakt 2.0
Wir wollen die digitale und technische Ausstattung der beruflichen Schulen dauerhaft auf einem zeitgemäßen Niveau gewährleisten, selbstverständlich auch nach Auslaufen des Digitalpakt 2.0 Ende des Jahres 2030, wobei aus
unserer Sicht der Bund auch langfristig in der Verantwortung ist, eine moderne Bildungsinfrastruktur zu sichern. Selbstverständlich muss auch das Land Berlin hierfür dauerhaft Mittel bereitstellen. Dazu werden wir ein verbindliches Refinanzierungsmodell erarbeiten und entsprechend ausfinanzieren. Dieses erstreckt sich auch auf den Ersatz von IT-Hardware und Telefonanlagen.
Den besonderen Bedürfnissen der beruflichen Schulen in Hinsicht auf die Nutzung spezialisierter Software muss entsprochen werden, finanziell, datenschutzrechtlich und bedarfsorientiert, so dass entweder der Warenkorb des ITDZ erweitert wird oder die beruflichen Schulen ihre benötigte IT anderweitig anschaffen können.
Der selbstbestimmte und differenzierte Umgang mit Medien und Informationen, nicht nur, aber auch im digitalen Raum, ist eine Kernkompetenz der heutigen Gesellschaft. Medienmündigkeit von Kindern und Jugendlichen gehört deshalb zu den zentralen Zielen einer zukunftsorientierten Bildung, sowohl in der Allgemein- als auch in der beruflichen Bildung. Medienbildung inklusive des reflektierten und kritischen Umgangs mit digitalen Werkzeugen, Künstlicher Intelligenz und Datenschutzfragen, aber auch Mediensuchtprävention müssen bereits ab der Grundschule verbindlich in den Rahmenlehrplänen und schulinternen Curricula verankert werden.
Dafür braucht es klare Verantwortlichkeiten, verbindliche Personalressourcen sowie eine zeitgemäße Ausstattung. Wir wollen die Rolle der IT-Beauftragten zu Medienbeauftragten weiterentwickeln und mit festen Stundenkontingenten ausstatten. Sie sollen künftig nicht mehr für Wartungs- und IT- Aufgaben eingesetzt werden, sondern die Schulen ausschließlich bei der digitalen Schulentwicklung beraten. Für Wartungs- und IT-Aufgaben
braucht es IT-Admins an allen Schulen, mit angemessen eingruppierten Stellen und bevorzugt im öffentlichen Dienst. Gerade die Beruflichen Schulen mit einer Vielzahl an Geräten benötigen festangestellte IT-Admins, die über die entsprechende Expertise zu ihrem Standort verfügen.
Zu Wahlprüfstein 5: Lehrkräftebildung
Das Land Berlin muss bedarfsgerecht Lehrkräfte ausbilden, das gilt selbstverständlich auch für das Lehramt für berufliche Schulen. Um dieses Ziel zu erreichen, wollen wir den lehrkräftebildenden Hochschulen über die
Hochschulverträge hinaus für die gesamte Legislatur zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen, mindestens im Umfang der bisherigen Sonderprogramme „Beste Lehrkräftebildung“ und „Steigerung Lehramtsabsolvierende“. Wir
wollen zudem gesetzlich regeln, dass die Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen verbindlich an den prognostizierten Einstellungsbedarf angepasst werden müssen und setzen uns für einen bundesweiten Staatsvertrag zur bedarfsgerechten Lehrkräfteausbildung inklusive Bund- Länder-Finanzierung ein. Dazu werden wir eine entsprechende Bundesratsinitiative starten.
Die Lehrkräfteausbildung für die OSZ und Arbeitslehre an der Technischen Universität, die Kooperationen mit den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sowie den Quereinstiegs-Master (auch in einem Fach) und die Weiterbildung in den Lernfeldern und Unterrichtsfächern der beruflichen Schulen wollen wir stärken. Den „Lehrkräften für Fachpraxis“ an den OSZ soll ermöglicht werden, über einen speziellen Quereinstieg für diese Gruppe berufsbegleitend den Masterabschluss und die 2. Staatsprüfung abzulegen („Quermaster“). Wir wollen für sie zudem eine eigene Laufbahn schaffen.
Die Einrichtung einer Enquete-Kommission „Wege aus dem Lehrkräftemangel“ werden wir prüfen.
Zu Wahlprüfstein 6: Lehrkräfteausstattung an beruflichen Schulen
Für eine bessere Lehrkräfteausstattung der Berliner Schulen müssen der tatsächliche Personalbedarf klar benannt, die Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen und im Quereinstieg bedarfsgerecht erhöht (siehe Abschnitt 5) und das vorhandene Personal nachhaltig entlastet werden, perspektivisch auch durch kleinere Klassen. Dieses Ziel und den Weg dahin wollen wir tarifvertraglich oder schulgesetzlich regeln. Wir streben zudem eine gerechtere Verteilung von ausgebildeten Lehrkräften - auch unter Berücksichtigung der Fächer - auf die Bezirke, Schulformen und Schulen an, um der aktuellen Schieflage und dem immensen Mangel an einzelnen Schulen entgegenzusteuern. Insbesondere bei der Einstellung voll ausgebildeter Lehrkräfte werden wir stärker steuern. Das Casting-Verfahren in seiner bestehenden Form wollen wir abschaffen und durch ein zentrales Bewerbungsverfahren unter Angabe von Wunschschulen ersetzen. Davon würden auch die beruflichen Schulen profitieren. Wir unterstützen zudem die
gewerkschaftliche Forderung nach einer verbindlichen Arbeitszeiterfassung und wollen diese ausgehend von einem bezirklichen Pilotprojekt schnellstmöglich umsetzen.
Dennoch wird uns der Lehrkräftemangel in Berlin auch in den nächsten Jahren vor Herausforderungen stellen. Deswegen streben wir einen Paradigmenwechsel an: weg von Unterrichtsquantität hin zu
Bildungsqualität. Wir wollen eine überlegte Priorisierung von Stundentafel und Unterrichtsinhalten statt unkontrolliertem Ausfall oder Notnagel- Vertretungsunterricht. Schulen müssen bei anhaltendem Lehrkräftemangel
die Möglichkeit bekommen, ihren Stundenplan temporär gezielt zu reduzieren. Um diesen Paradigmenwechsel gemeinsam mit Schüler*innen, Pädagog*innen und Eltern zu gestalten, werden wir geeignete Beteiligungsformate z.B. in Form Runder Tische durchführen. Ziel ist es, gemeinsam funktionierende und auf Bildungsgerechtigkeit hin gerichtete Lösungen für den Umgang mit dem Mangel zu finden sowie den Schulen Orientierung und Unterstützung anzubieten. Darüber hinaus wollen wir die teilweise veralteten und überfüllten Lehrpläne entrümpeln und Lehrpläne wie -formate zeitgemäß gestalten.
Wir streben außerdem eine bessere Ausstattung mit Verwaltungsleitungen und IT- Administrator*innen an: Jede Schule benötigt je eine volle Stelle und große und sehr große Schulen entsprechend mehr. Neben den Schulhausmeister*innen müssen auch die im Zuge der Rekommunalisierung der Schulreinigung perspektivisch im öffentlichen Dienst beschäftigten Reinigungskräfte fester Bestandteil der Schulgemeinschaften werden.
Darüber hinaus wollen wir ein flexibles Personalkostenbudget für multiprofessionelle Kollegien schaffen, das Schulen in die Lage versetzt, eigenverantwortlich zusätzliches Personal entsprechend ihrer jeweiligen Bedarfslage fest einzustellen. Dafür erhalten sie zusätzliche Mittel, gestaffelt nach Schulgröße, Schultypisierung und Schulart. Sowohl dieses flexible Personalkostenbudget als auch die oben genannten Verbesserungen bei der Personalzumessung sollen zuerst an Schulen mit hoher Schultypisierung eingeführt und stufenweise auf alle Berliner Schulen ausgeweitet werden. Die Möglichkeit nicht besetzte Lehrkräftestellen temporär und mit der Möglichkeit zur Rückumwandlung in andere Professionen umzuwandeln, wollen wir während des andauernden Lehrkräftemangels erhalten. Sie ersetzt jedoch nicht den von uns angestrebten dauerhaften Ausbau multiprofessioneller Kollegien.
Analog zum Landesprogramm Schulsozialarbeit wollen wir ein Landesprogramm Psychologie an Schulen einrichten und so eine Psycholog*in auf 800 Schüler*innen an die Schulen bringen. Diese sollen als niedrigschwellige Ansprechpersonen für Schüler*innen, Beratungslehrkräfte und Schulprojekte dienen. Im Rahmen des Landesprogramms Schulsozialarbeit sollte inzwischen jede Schule, einschließlich der Oberstufenzentren, über mindestens eine Stelle für Schulsozialarbeit verfügen. Perspektivisch streben wir einen Schlüssel von einer
Schulsozialarbeiter*in auf 150 Schüler*innen an.
Zu Wahlprüfstein 7: Finanzierung der beruflichen Schulen
Um die technische Ausstattung der OSZ und anderer beruflicher Schulen
flächendeckend auf einem zeitgemäßen Stand zu halten und so den Schüler*innen eine Ausbildung zu gewährleisten, die tatsächlich auf die aktuellen Anforderungen im Beruf vorbereitet, werden wir ein verbindliches Refinanzierungsmodell erarbeiten und im Landeshaushalt entsprechend ausfinanzieren. Dieses erstreckt sich auch auf den Ersatz von IT-Hardware und Telefonanlagen (siehe Abschnitt 4).
Berufliche Schulen benötigen aufgrund ihrer besonderen Rolle und der engen Verzahnung mit den Betrieben mehr Flexibilität und Entscheidungsspielräume bzgl. Personal, Bildungsgängen, Mittelbewirtschaftung und Schulentwicklung. Wir begrüßen die Stärkung der eigenverantwortlichen Schule durch die Einführung des Berliner
Schulbudgets/ Ergänzungsbudgets. Dieses wollen wir fortlaufend weiterentwickeln und dabei auch prüfen, inwiefern die spezielle Situation der beruflichen Schulen gesondert Berücksichtigung finden muss.
Sollten den beruflichen Schulen zusätzliche Aufgaben übertragen werden, müssen diese selbstverständlich finanziell unterlegt sein. Die verlässliche Finanzierung von Werkstätten, Laboren und technischer Infrastruktur muss systematisch berücksichtigt werden.
Zu Wahlprüfstein 8: Azubi-Wohnheime in Berlin
- Umsetzung der Kooperationsvereinbarung 2024
Die sechs landeseigenen Unternehmen (degewo, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt und Land, WBM) sowie die Berlinovo verpflichten sich, Wohnraum zu leistbaren Preisen anzubieten. Dies beinhaltet eine Begrenzung der Nettokaltmiete auf 27 % des Haushaltsnettoeinkommens für bestimmte Haushalte.
Antwort:
Die Linke Berlin unterstützt diese Forderung. Zuletzt sind Bestands- und Wiedervermietungsmieten bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen teilweise stärker gestiegen als am Gesamt- Wohnungsmarkt. Gleichzeitig steigen die Belastungen für Bürgerinnen und Bürger in allen Lebensbereichen. Deshalb setzen wir uns für einen Mietendeckel bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen ein. Ein Jahr sollen Mieterhöhungen komplett ausgesetzt werden, danach sollen die Mieten um maximal ein Prozent jährlich steigen dürfen und Wiedervermietungsmieten unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt werden. Das wäre eine Rückkehr zum sozialen Versorgungsauftrag der Unternehmen, der unter der aktuellen Landesregierung vernachlässigt wurde. - Wohnungsneubau
Die LWU sind angehalten, 50 % der neu gebauten Wohnungen mietpreis- und belegungsgebunden anzubieten.
Antwort:
50% bezahlbar heißt im Umkehrschluss: 50% freifinanziert. Das bedeutet aktuell Mieten von 16 bis über 20 Euro pro Quadratmeter, die im landeseigenen Neubau verlangt werden. Das können sich die meisten Berlinerinnen und Berliner - und insbesondere solche mit geringen Einkommen wie Auszubildende, Studierende und Rentnerinnen und Rentner – nicht leisten. Deshalb plädieren wir für eine Umstellung der Wohnungsbauförderung zu einem langfristig angelegten Kommunalen Wohnungsbauprogramm. Dieses ermöglicht es den landeseigenen Wohnungsunternehmen, zu 100 Prozent dauerhaft bezahlbare Wohnungen zu bauen. Die auf diesem Weg gebauten Wohnungen richten sich an 60 Prozent der Berlinerinnen und Berliner mit niedrigen und mittleren Einkommen - Wohnungsvergabe
Die Vergabe soll sozial ausgewogen erfolgen, wobei eine "Berliner Mischung" angestrebt wird, um Auszubildenden und jungen Menschen den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen.
Antwort:
Landeseigene Bestandswohnungen sollen im Innenstadtbereich zu 100 Prozent an Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein vergeben werden, um den dort vorherrschenden Mangel an leistbarem Wohnraum auszugleichen und eine sozial ausgewogene Mischung zu erhalten und zu befördern. Das Umfasst für uns Einkommen bis 28.000€ für einen Singlehaushalt und 44.400€ für einen Zweipersonenhaushalt mit einem Kind. Im Außenbereich werden die aktuellen, sozialen Vergabekriterien beibehalten. Beide Regelungen beinhalten Subquoten für Menschen mit besonderen Wohnbedarfen. - Spezielle Wohnprojekte
Berlinovo und andere LWU richten spezielle Wohnprojekte für Auszubildende sowie Fachschülerinnen und Fachschülern ein, um Fachkräfte in der Stadt zu halten (z. B. Wohnprojekte im Wedding mit Apartments).
Antwort:
Die landeseigenen Wohnungsunternehmen sollen neben Studierendenwohnheimen auch vermehrt Wohnheimplätze für Auszubildende errichten. Darüber hinaus unterstützen wir die Initiative der DGB-Jugend für ein Azubi-Werk in Berlin. Was für Studierende schon existiert, soll auch für Auszubildende angeboten werden. Nach dem Vorbild der Einrichtung in München soll ein Berliner Azubi-Werk bezahlbaren Wohnraum für Auszubildende zur Verfügung stellen und andere Unterstützung bereithalten und koordinieren, etwas Beratungsangebote. Dies soll so ausgestaltet werden, dass auch das Bundesförderprogramm „Junges Wohnen“ genutzt werden kann.
Zu Wahlprüfstein 9: Stärkung der dualen Ausbildung und der beruflichen Schulen
Die Linke Berlin steht zum Prinzip der Gleichwertigkeit von beruflicher und Allgemeinbildung. Durch eine Stärkung der Berufsorientierung bereits ab der Grundschule (siehe Abschnitt 3) will sie dafür auch gesellschaftlich und insbesondere auch in der Elternschaft wieder mehr Bewusstsein schaffen. Das berufliche Gymnasium und die Fachoberschulen wollen wir bekannter machen und stärken und u.a. durch Einbezug in Verbundmodelle mit Integrierten Sekundarschulen/ Gemeinschaftsschulen, die noch über keine eigene Oberstufe verfügen. Eine einseitige Fokussierung auf das Abitur bzw. Fachabitur als vermeintliches Symbol für Bildungserfolg lehnen wir ab.
Während der Ausbildung wollen wir mit Unterstützungsangeboten für Auszubildende und Betriebe die Abbrecher*innenquote senken.